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Klassenfahrten mit pädagogischen Angeboten
Aufenthalte in Schullandheimen oder Jugendbildungseinrichtungen
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport förderte zunächst die Thüringer Regionen und Schulen besonders, die von sehr langen Kita- und Schulschließungen betroffen waren.
Nach Analyse der dem TMBJS vorliegenden Daten zählten zunächst 114 Schulen zu den Thüringer Schulen mit besonderen Herausforderungen, die auch mit langen Schließzeiten umgehen mussten. Diese Schulen wurden informiert, dass sie einen bis zu fünftägigen Aufenthalt in einem Thüringer Schullandheim, einer Thüringer Jugendbildungseinrichtung bzw. einem Thüringer Jugendwaldheim für die aktuellen Klassenstufen 8 und 9 bzw. die Oberstufe des Bildungsgangs individuelle Lebensbewältigung über das TMBJS finanziert bekommen.
Nach einer entsprechenden Bedarfserfassung, die bis zum 26. August 2022 läuft, soll die Förderung dieser Aufenthalte unter der Voraussetzung der Finanzierbarkeit im Schuljahr 2022/2023 auf die Klassenstufen 3-9 aller allgemein bildenden Schulen erweitert werden (siehe Mitteilung Thüringer Schulportal vom 27. Juli 2022).
Die Schulen werden nach Auswertung der Bedarfserfassung schriftlich darüber informiert, ob, wie und in welchem Umfang dem Bedarf auf Förderung der geplanten Fahrten entsprochen werden kann.
Der Freistaat Thüringen beteiligt sich an den Kosten für Beförderung, Übernachtung, Vollverpflegung und das pädagogische Angebot für Schülerinnen und Schüler sowie Begleitpersonen (soweit nicht Bedienstete des Freistaats, deren Reisekostenabrechnung weiter wie bisher erfolgt).
Für Übernachtung, Vollverpflegung und das pädagogische Angebot wird mit folgenden Sätzen (Festbetrag) je Teilnehmendem:
- zwei Übernachtungen 100,00 €
- drei Übernachtungen 130,00 €
- vier Übernachtungen 160,00 € gerechnet.
Nach Durchführung der Fahrt reichen die Schulen direkt beim Staatlichen Schulamt Westthüringen als Schule den Vertrag mit der Beherbergungseinrichtung und die Rechnungen der Beherbergungseinrichtung sowie des Transportunternehmens im Original ein. Dafür wurde den Schulen ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt.
Bei zu favorisierender Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel reichen Sie bitte sämtliche Belege im Nachgang postalisch beim Staatlichen Schulamt Westthüringen ein, so dass vorher durch die Schule verauslagte Kosten für Reisetickets an die Schule zurückerstattet werden können.
Anbieter
Akkreditierung
Weitere Anbieter können einen Antrag auf Listung als Anbietender von Beherbergungen mit pädagogischem Angebot durch die zuständige Stelle (Staatliches Schulamt Westthüringen und TMBJS) stellen.